Verkehrsguenstig gelegen, in wenigen Fussminuten zur S-Bahn Linie 8 nach Frankfurt/Offenbach oder nur 3 Stationen nach Hanau. Zur Konstabler Wache ins Herzen Frankfurts faehrt die S-Bahn in nur 17 Minuten staufrei und ohne Parkplatzsorgen. Da kann der eigene Wagen oefter mal auf dem Stellplatz unterm Kuechenfenster auf dem Hof stehen bleiben.
Die bisherigen Mieter lebten hier stets mehrere Jahre lang, was eigentlich schon fuer sich spricht.
Die Grundflaeche wird in der Baubeschreibung mit ca. 33,5qm angegeben. Der subjektive Eindruck vermittelt eher 38qm, was an den Dachschraegen liegt. Sie nehmen bei der Berechnung einige Quadratmeter weg.
Innenansichten 2007
So sieht die Wohnung derzeit unrenoviert aus. Vorhandene Inneneinrichtung kann auf Wunsch kostenfrei uebernommen werden.
Blick in die Kueche und aus den Fenstern
Blick vom Wohnbereich aus
Wohnbereich Richtung Bad
Wohnbereich Richtung Kueche
Innenansicht
Die Bilder zeigen die Wohnung vor der letzten Grund-Renovierung im Juni 2002. Es wurden alle Tapeten bis auf den Putz erneuert, Fliesen gesetzt und ein Laminatboden verlegt.
von der Kueche in den Wohnbereich
Wohnbereich vor der Kueche
Blick in die Kueche
von der Kueche in den Wohnraum
linke Seite des Wohnbereichs
rechte Haelfte des Balkons
Dachluke
Kueche
Dachboden; nicht begehbar, aber als Stauraum fuer leichte Kartonagen nutzbar
Keller
Waschmaschinenstellplatz
Badezimmer mit Badewanne
WC
Grundriss
Der Grundriss mit den Massen aus der urspruenglichen Planung des Architekten zeigt ein Beispiel zur Einrichtung. Das Bad sieht jetzt etwas anders aus; an Stelle der Duschkabine gibt es jetzt eine vollstaendige Badewanne und Waschtisch und WC haben die Plaetze getauscht.
Die gestrichelte Linie zeigt die Grenze der vollen Hoehe an. Sinnvollerweise nutzt man den Raum unterhalb der Dachschraegen mit Sofa oder Bett; weder im Bett noch auf dem Sofa wird man stehenderweise die volle Raumhoehe nutzen wollen.
Grundflaeche
Die Grundflächen berechnet sich wie folgt:
von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern sind vollständig;
von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Metern sind zur Hälfte;
von unbeheizte Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte;
von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.